Unterrichtsgebühren
- ZAHLUNGSPFLICHT UND GEBÜHREN
- 1.1 Die Unterrichtsgebühren sind wie folgt festgesetzt:
Einzelunterricht:
|
Gebühr/ Unterrichtsstunde |
Monatsgebühr |
Jahresgebühr |
Unterrichtsstunde zu 30min:pro Woche |
21,00 Euro |
63,00 Euro |
756,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 45min:pro Woche |
31,15 Euro |
93,45 Euro |
1121,40 Euro |
|
|
|
|
Gruppenunterricht (Gebühr pro Person): |
|||
Unterrichtsstunde zu 45min: |
19,25 Euro |
57,75 Euro |
693,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 60min: |
24,50 Euro |
73,50 Euro |
882,00 Euro |
|
|
|
|
Musikalische Früherziehung (Gebühr pro Person): |
|||
Unterrichtsstunde zu 45min: |
8,00 Euro |
24,00 Euro |
288,00 Euro |
Bandcoaching (Gebühr pro Person): |
|||
Unterrichtsstunde zu 60min, extern: |
6,67Euro |
20,00 Euro |
240,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 60min, intern: |
11,67 Euro |
35,00 Euro |
420,00 Euro |
Unterrichtskarten (nur Einzelunterricht): |
Gebühr pro Karte: |
Gebühr pro Unterrichtseinheit: |
|
Unterrichtsstunde zu 30min 10erkarte |
275,00 Euro |
27,50 Euro |
|
Unterrichtsstunde zu 45min 10erkarte |
350,00 Euro |
35,00 Euro |
Die Größe einer Gruppe beträgt zwei Schüler(innen) (ausgenommen musikalische Früherziehung und Bandcoaching).
- 1.2 Die Gebühren sind Jahresgebühren und monatlich zu entrichten (Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten). Da es sich um Jahresgebühren auf der Basis von zwölf Monaten handelt, sind die Gebühren auch in den Ferien und für Feiertage zu entrichten. Der Schüler/die Schülerin zahlt nur die tatsächlichen gegebenen Unterrichtsstunden, die auf ein Jahr hochgerechnet sind (zur Berechnung wurden 36 Unterrichtswochen herangezogen).
- 1.3 Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
- 1.4 Bei einer Teilnahme von 2 oder mehr Personen einer Familie ( Eltern, Kinder oder Geschwister ) am Unterricht wird ein Nachlass von 5% auf den Unterrichtsvertrag des jüngeren Familienmitglieds auf den jeweiligen Unterrichtsbeitrag gewährt.
- 1.5 Nicht in den Gebühren enthalten ist das persönliche Unterrichtsmaterial des Schülers, wie Noten, Stöcke etc.
- 1.6 Die Gebühren werden rückwirkend zum jeweils 07. eines jeden Monats (bei Feiertagen oder Wochenende dann jeweils am darauffolgenden Werktag) per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers oder des gesetzlichen Vertreters abgebucht. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten. Bei Vertragsende verliert die Einzugsermächtigung automatisch ihre Gültigkeit. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Tonfabrik ist die DE12ZZZ00001181504. Die jeweilige Mandatsreferenznummer wird bei der ersten Abbuchung mitgeteilt.
- 1.7 Bei durch Kontounterdeckung oder unberechtigten Widerspruch gegen die Abbuchung vertragsgemäßer Honorarbeiträge entstehenden- Rücklastschriften berechnet die Tonfabrik eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.
- 1.8 Bei Nichtteilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro pro Monat fällig. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten.
- 1.9 Eine jährliche Beitragserhöhung von maximal 5 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
Die Unterrichtskarte ist eine Alternative zu einer vertraglichen Bindung und wird einmalig erworben. Diese Karte umfasst jeweils zehn Unterrichtseinheiten, welche ab einem mit der Lehrkraft abgesprochenen Starttermin innerhalb von 25 Unterrichtswochen zu nehmen sind. Die Zahlung der Unterrichtskarte erfolgt nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. Termin-Stornierungen sind nicht möglich. Eine bereits terminierte Unterrichtseinheit wird als erteilt gewertet und somit abgerechnet (siehe auch 3.3 und 4.2). Eine Unterrichtskarte ist nicht übertragbar und gilt nur für die auf der Unterrichtskarte eingetragene Person. Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückga be.