Unterrichtsbedingungen/AGB
ALLGEMEINE UNTERRICHTSBEDINGUNGEN (aGB) AN DER TONFABRIK
1. UNTERRICHTSZEITEN UND UNTERRICHTSTERMINE
1.1 Die Festsetzung des Unterrichts erfolgt nach persönlicher Absprache mit der Tonfabrik und in schriftlicher Form des Unterrichtsvertrags.
1.2 Der Unterricht findet in der Regel einmal pro Woche (Ausnahmen bilden Ferien und Feiertage) zu dem unter 1.1 gelegten Termin in den Räumen der Tonfabrik in 56410 Höhr-Grenzhausen oder 56424 Ebernhahn statt (ausgenommen MFE und Personal Home Training). Andere Absprachen sind möglich.
1.3 Aus pädagogischen und unterrichtstechnischen Gründen können Schüler, nach Absprache mit den Eltern, in andere Gruppen oder Einzelunterricht eingeteilt werden.
2. AUFNAHME
2.1 Der Schüler bewirbt sich schriftlich mit einem Aufnahmevertrag. Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
2.2 Ein Recht auf Aufnahme, Erteilung des Unterrichts in einer bestimmten Unterrichtsstätte, eines bestimmten Dozenten oder Unterrichtsform besteht nicht.
2.3 Die Aufnahme erfolgt mit Unterzeichnung des beiliegenden Unterrichtsvertrags. Sie ist jederzeit möglich.
3. ZAHLUNGSPFLICHT UND GEBÜHREN
3.1 Die Unterrichtsgebühren sind wie folgt festgesetzt:
Einzelunterricht:
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Gebühr/ Unterrichtsstunde |
Monatsgebühr |
Jahresgebühr |
Unterrichtsstunde zu 30min:pro Woche |
20,00 Euro |
60,00 Euro |
720,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 45min:pro Woche |
29,67 Euro |
89,00 Euro |
1068,00 Euro |
Einmalige Unterrichtsstunde zu 60min |
55,00 Euro |
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Gruppenunterricht (Gebühr pro Person):
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Unterrichtsstunde zu 45min: pro Woche |
18,33 Euro |
55,00 Euro |
660,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 60min: pro Woche |
23,33 Euro |
70,00 Euro |
840,00 Euro |
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Vorbereitungskurs Musikgymnasium (Gebühr pro Person):
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Einzelunterrichtsstunde zu 45min pro Woche und 45min pro Woche Gruppenunterricht musikalische Grundlagen und Gehörbildung |
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110,00 Euro |
1320,00 Euro |
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Vorbereitungskurs Aufnahmeprüfung Musikhochschule (Gebühr pro Person):
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Einzelunterrichtsstunde zu 45min pro Woche, Nebenfachinstrument zu 30min pro Woche und Gruppenunterricht musikalische Grundlagen und Gehörbildung zu 45min pro Woche: |
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155,00 Euro |
1860,00 Euro |
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Musikalische Früherziehung (Gebühr pro Person):
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Unterrichtsstunde zu 45min: |
8,00 Euro |
24,00 Euro |
288,00 Euro |
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Bandcoaching (Gebühr pro Person):
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Unterrichtsstunde zu 60min pro Woche, extern: |
6,67Euro |
20,00 Euro |
240,00 Euro |
Unterrichtsstunde zu 60min pro Woche, intern: |
11,67 Euro |
35,00 Euro |
420,00 Euro |
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Bandcoaching
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Einmalige Unterrichsstunde zu 90min: |
100,00 Euro |
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Unterrichtskarten (nur Einzelunterricht): |
Gebühr pro Karte: |
Gebühr pro Unterrichtseinheit: |
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Unterrichtsstunde zu 30min 10erkarte |
250,00 Euro |
25,00 Euro |
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Unterrichtsstunde zu 45min 10erkarte |
335,00 Euro |
33,50 Euro |
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Die Größe einer Gruppe beträgt zwei Schüler (ausgenommen musikalische Früherziehung und Bandcoaching).
3.2 Die Gebühren sind Jahresgebühren und monatlich zu entrichten (Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten und einmalige Unterrichtsstunden). Da es sich um Jahresgebühren auf der Basis von zwölf Monaten handelt, sind die Gebühren auch in den Ferien und für Feiertage zu entrichten. Der Schüler zahlt nur die tatsächlichen gegebenen Unterrichtsstunden, die auf ein Jahr hochgerechnet sind (zur Berechnung wurden 36 Unterrichtswochen herangezogen).
3.3 Die Gebühren müssen auch bei Abwesenheit des Schülers gezahlt werden.
3.4 Nicht in den Gebühren enthalten ist das persönliche Unterrichtsmaterial des Schülers, wie Noten, Stöcke etc.
3.5 Die Gebühren werden rückwirkend zum jeweils 07. eines jeden Monats (bei Feiertagen oder Wochenende dann jeweils am darauffolgenden Werktag) per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers oder des gesetzlichen Vertreters abgebucht. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten und einmalige Unterrichtsstunden. Bei Vertragsende verliert die Einzugsermächtigung automatisch ihre Gültigkeit. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Tonfabrik ist die DE12ZZZ00001181504. Die jeweilige Mandatsreferenznummer wird bei der ersten Abbuchung mitgeteilt.
3.6 Bei Nichtteilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro pro Monat fällig. Ausnahmen bilden die Unterrichtskarten und einmalige Unterrichtsstunden
3.7 Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren durch die Tonfabrik ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
3.8 Die Unterrichtskarte ist eine Alternative zu einer vertraglichen Bindung und wird einmalig erworben. Diese Karte umfasst jeweils zehn Unterrichtseinheiten, welche ab einem mit der Lehrkraft abgesprochenen Starttermin innerhalb von 25 Unterrichtswochen zu nehmen sind.
3.9 Die Zahlung der Unterrichtskarte erfolgt nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit.
3.10 Termin-Stornierungen sind nicht möglich. Eine bereits terminierte Unterrichtseinheit wird als erteilt gewertet und somit abgerechnet (siehe auch 3.3 und 4.2).
3.11 Eine Unterrichtskarte ist nicht übertragbar und gilt nur für die auf der Unterrichtskarte eingetragene Person.
3.12 Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe.
4. UNTERRICHTSAUSFALL/KRANKHEIT
4.1 In den Ferien der allgemeinbildenden Schulen (Ferienordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) und an gesetzlichen Feiertagen (Feiertagsordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) sowie an Rosenmontag und Karnevalsdienstag fällt der Unterricht aus, ohne dass dieses Einfluss auf die unter 3.1 angegebenen Unterrichtsgebühren hat (siehe auch 3.2).
4.2 Für Unterrichtsstunden, die ein Schüler versäumt besteht kein Ersatzanspruch (siehe auch 3.3)
4.3 Fällt der Unterricht wegen Abwesenheit des Dozenten aus, erfolgt eine telefonische oder mündliche Benachrichtigung. Stunden, die aufgrund des Fehlens von der Lehrkraft ausfallen, müssen nachgeholt oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt werden. Ist ein Nachholtermin seitens der Lehrkraft nicht möglich oder es steht keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung, wird die Unterrichtsgebühr für die entsprechende Stunde erstattet.
4.4 Der/die Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu Erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Die Unterrichtsgebühren bleiben hiervon unberührt.
4.5 Unterbrechung des Unterrichts
4.5.1 Eine Unterbrechung des Unterrichts kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (siehe Ziffer 5) erfolgen.
4.5.2 Eine Unterbrechung des Unterrichts bei langfristiger Krankheit (mind. sechs Wochen) des Schülers ist schriftlich mit voraussichtlicher Dauer der Krankheit mitzuteilen. Dem Schreiben ist ein ärztliches Attest beizulegen. In diesem Falle besteht seitens der Lehrkraft kein Anspruch auf Unterrichtsgebühren.
5. PROBEZEIT, DAUER UND KÜNDIGUNG
5.1 Die ersten tatsächlich durchgeführten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Während der Probezeit haben Lehrkraft und Schüler/in ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist. Diese Probefrist entfällt, sollte der/die Schüler/in vorab einen Schnupperkurs an der TONFABRIK gemacht haben.
5.2 Die Vertragsdauer beträgt drei Monate, dann verlängert sich der Vertrag mit Ablauf der Vertragszeit stillschweigend um drei Monate und weiter alle drei Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
5.3 Die Kündigung wird schriftlich bestätigt.
5.4 Bei einer Anhebung der Unterrichtsgebühren ist eine Kündigung von sechs Wochen gegeben.
6. ALLGEMEINE INFORMATIONE
6.1 Der/die Schüler/in erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videos auf der Homepage der TONFABRIK und der NEW GROOVE FACTORY, dem YouTube Channel der TONFABRIK und der NEW GROOVE FACTORY, bei Facebook und in Informationsbroschüren, Zeitungsberichten und Elternbriefe veröffentlicht werden dürfen. Dabei werden im Internet die Namen oder sonstige Angaben zur Person nicht mit veröffentlicht, eine Zuordnung von Name und Bild wird somit verhindert. Dieses Einverständnis gilt bis auf Widerruf.
6.2 Für den Unterricht gelten ausschließlich die oben stehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.
6.3 Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen enthalten vollständig alle das Unterrichtsverhältnis betreffende Vereinbarungen; zusätzliche mündliche Vereinbarungen haben keine Wirksamkeit. Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Aufhebung der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
6.4 Eine Aufsichtspflicht der Lehrkraft über die Schüler besteht nur während des Unterrichtes.
6.5 Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.
6.6 Sollte eine Bedingung der allgemeinen Unterrichtsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Ziel inhaltlich am nächsten kommt.